von Michaela Lehner
15.10.2025
Es gibt Nachrichten, die berühren mich nicht nur als Fachfrau, sondern auch als Mensch. Eine davon ist die neue gesetzliche Regelung zum Mutterschutz nach einer Fehlgeburt, die seit dem 1. Juni 2025 in Kraft tritt.
Bislang war es so, dass eine Fehlgeburt rechtlich nicht als Entbindung galt. Das bedeutete: kein Anspruch auf Mutterschutz, keine geschützte Zeit der körperlichen und seelischen Erholung. Frauen, die ihr Kind früh verloren haben, mussten sich bisher mit einer einfachen Krankschreibung zufrieden geben – in einer Lebenssituation, die kaum schwerer sein könnte.
Mit der neuen Regelung wird diese Lücke endlich geschlossen. Künftig erhalten Frauen nach einer Fehlgeburt einen gestaffelten Mutterschutz, abhängig vom Zeitpunkt des Verlusts:
In dieser Zeit gilt ein Beschäftigungsverbot mit vollem Gehaltsausgleich. Und: Wer sich körperlich und emotional bereit fühlt, darf selbstverständlich auch freiwillig früher wieder arbeiten – sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Bislang griff der Mutterschutz nur bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) oder wenn das Kind mehr als 500 Gramm wog. Diese starre Grenze hat viele betroffene Frauen und Paare unverständlich und ungerecht zurückgelassen.
Der Gesetzgeber erkennt nun endlich an, dass Trauer keine Gewichtsfrage ist. Auch eine Fehlgeburt kann körperlich wie seelisch tiefgreifende Folgen haben. Der neue Mutterschutz ist deshalb nicht nur ein rechtlicher Schritt, sondern auch ein Zeichen der Menschlichkeit und des Respekts gegenüber allen Sternenkind-Eltern.
Auch bei einer Totgeburt wird künftig einheitlich eine Mutterschutzfrist von 14 Wochen gelten – unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche das Kind geboren wurde.
Wir wissen: Kein Gesetz der Welt kann den Schmerz eines Verlusts ungeschehen machen. Aber es kann dazu beitragen, dass Betroffene sich besser geschützt und begleitet fühlen.
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Dieser Kurs richtet sich an trauernde Eltern, ...... die ihr Kind während der Schwangerschaft verloren haben.... deren Kind bei der Geburt verstorben ist.... deren Kind in den ersten Lebensmonaten zu den Sternen gegangen ist.
Sechs weitere Expert*innen und ich haben ehrenamtlich unser Wissen aus diesem Bereich gebündelt, um die akuten Fragen in dieser Situation umfassend beantworten zu können.
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Hallo, ich bin Michaela und arbeite als Elterngeld- und Elternzeitberaterin. Nach dem ich einige Jahre nur innerbetrieblich Kolleg*innen beraten habe, erweiterte ich mein Beratungsumfeld auf Freunde und Familie. Ich fand darin meine Berufung und machte mich selbstständig. Durch meine Schwangerschaft habe ich mich mittlerweile auch selbst erfolgreich durch den Antragsdschungel gekämpft. Als inzwischen selbstständige Elterngeld- und Elternzeitberaterin bin ich durch die IG-Metall sowie IHK nicht nur qualifiziert, sondern auch offiziell zertifiziert.
Mein Ziel ist es, alle Möglichkeiten zum Thema Elterngeld und Elternzeit, die werdende Eltern ausschöpfen können, verständlich und kompakt aufzubereiten, um ihnen den Start ins Familienleben zu erleichtern.
Ich lebe mit meinem Kind und meinem Mann in Baden-Württemberg.
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