Elternzeit
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El­tern­zeit


Als Arbeitnehmer*in oder Beamt*in hat man das Recht auf bis zu drei Jahre Elternzeit, um das eigene Kind zu betreuen und begleiten – so lange kannst du also theoretisch von deinem*r Arbeitgeber*in freigestellt werden, um dich voll und ganz deiner Familie zu widmen.


Bürokratische Themen führen jedoch nicht selten zu Verunsicherung und Berührungsangst. Auch in puncto Elternzeit sind viele Eltern nicht umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert.


Wie, wann und bei wem beantrage ich die berufliche Freistellung?
Darf ich in der Elternzeit einen Teilzeitjob ausüben?
Hängen Elternzeit und Elterngeld eigentlich zusammen oder sind sie getrennt voneinander zu betrachten? 


Dieser Kurs lässt keine Fragen offen.


Für Arbeitnehmer*in oder Beamt*in.


28,00 €

Kursinhalte

Folgen

Vorwort

Folge 1 - Anrecht, Länge und Aufteilung

Folge 2 - Teilzeit in Elternzeit

Folge 3 - Anzeige, Fristen und Festlegung

Folge 4 - Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Betriebszugehörigkeit

Folge 5 - Sozialversicherungen

BONUSFOLGE - Berufsverbot

Inkl. Anträge für die Elternzeit-Anzeige und einer Checkliste mit To Do´s rund um die Geburt

Weitere Informationen

Kursleiterin: Michael Lehner, Elterngeld- und Elternzeitberaterin

Gesamtlänge des Kurses: ca. 25 Minuten

Die Inhalte des Kurses basieren auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Du erhältst 5 Jahre Zugriff auf den Kurs (ab Kaufdatum).

Der Kurs ist auf allen Endgeräten jederzeit
online zugänglich.

FAQ - Eure häufigsten Fragen

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Elternzeit steht jedem Arbeitnehmer/ jeder Arbeitnehmerin zu, der/ die in einem Arbeitsverhältnis steht und ein Kind betreut und erzieht welches sein 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören leibliche Eltern, Adoptiveltern und in einigen Fällen auch Großeltern und Pflegeeltern. Um herauszufinden, ob du Anspruch auf Elternzeit hast und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, empfehlen wir dir unseren Online-Kurs „Elternzeit“.

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?
Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind und Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden. Diese Zeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt und von beiden Elternteilen gleichzeitig oder nacheinander genutzt werden. Unser Online-Kurs bietet eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten der zeitlichen Aufteilung und wie du deine Elternzeit optimal planen kannst.

Wie beantragt man Elternzeit?
Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, musst du deinen Arbeitgeber schriftlich informieren und zwar spätestens sieben bzw. 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit. In der Anzeige musst du angeben, wie lange die Elternzeit dauern soll. Erfahre in unserem Online-Kurs „Elternzeit“, welche Formalitäten beachtet werden müssen.

Bekomme ich während der Elternzeit finanzielle Unterstützung?
Während der Elternzeit hast du Anspruch auf Elterngeld, welches für bis zu 14 Monate gezahlt wird. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen. In unserem Bundle Online-Kurs „Elternzeit & Elterngeld“ lernst du alles, was du zu diesen Themen wissen solltest.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?Ja, während der Elternzeit hast du das Recht in Teilzeit zu arbeiten. Die Arbeitszeit kann zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche liegen. Unser Online-Kurs „Elternzeit“ erklärt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.